Brief vom 05.08.1939 - Wehrmeldeamt


Hintergrundinformation

Quellenangabe: "Widerstand und Verfolgung in Niederösterreich 1934-1945 Band 3", Seite 429, 430, Herausgeber: Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes, Wien

Am 25.7.1939 erhielt Redlinghofer mit Einschreibenummer 428a einen Einberufungsbefehl zur Ableistung einer mehrwöchigen Übung beim Übungs-Pferde-Lazarett Langenlois vom Wehrmeldeamt Krems a. d. D. zugesandt.

 

Am Samstag, dem 5.8.1939, erhielt das Wehrmeldeamt Krems a. d. D. das in Abschrift beiliegende Schreiben per Post zugesandt. Auf telefonisches Ersuchen hin stellte das Polizeiamt Krems a. d. D. Nachforschungen an, ob Redlinghofer dem Einberufungsbefehl nachgekommen sei. Das Polizeiamt Krems a. d. D. teilte daraufhin dem Wehrmeldeamt Krems a. d. D. mit, daß Redlinghofer dem Einberufungsbefehl nicht Folge geleistet hat und sich bei der Firma Schumm, Baugeschäft in Krems a. d. D., in Arbeit befinde. Die Frau Redlinghofers teilte dem Polizeibeamten auf seine Nachfrage mit, daß Redlinghofer beim Wehrmeldeamt Krems a. d. D. bereits Mitteilung gemacht habe, warum er dem Einberufungsbefehl nicht Folge leistete. Redlinghofer wurde vorläufig auf freiem Fuß belassen.

Brief vom 05.08.1939 an das Wehrmeldeamt Krems

Brief vom 05.08.1939 an das Wehrmeldeamt Krems im Textformat

Werter Herr Kommandant des Wehrmeldeamtes Krems!

 

Am 25. VII.1939 erhielt ich vom Wehrmeldeamt die schriftliche Einberufung zur Ableistung einer 4-wöchigen Waffenübung, deren Aufforderung ich aus Glaubens- und Gewissensgründen nicht Folge leisten kann. Als wahrer Christ und Nachfolger Christi Jesu bin ich ein gottgeweihter Knecht, somit bereits als Soldat in der Armee seines Sohnes Jesus Christus angeworben, als Glaubensstreiter. Würde ich anders handeln, würde ich mit Gottes Gesetz in Konflikt kommen. Man muss aber Gott mehr gehorchen als Menschen; Apostelgeschichte 5, Vers 29. Mein Recht so zu handeln ist klar in der Heiligen Schrift niedergelegt und durch folgende Schriftverse, welche in der Bibel nachkontrolliert werden können, bewiesen: 1. Petrus 2, Vers 21; 2. Timotheus 2, Verse 3, 4; Matthäus 26, Vers 52; Epheser 6, Verse 11-17. Außer diesen und vielen anderen Schriftbeweisen lautet das fünfte Gebot Gottes: Du sollst nicht töten! Und gerade das Üben mit allerhand Waffen als Soldat ist die Vorbereitung zum Töten. Aus all diesen und noch vielen anderen Gründen bin ich nicht in der Lage, Militärdienst zu leisten.

 

Hochachtungsvoll,

gez. Rudolf Redlinghofer

Krems a/d Donau

Spitalgasse Nr. 3